Ev. - Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg

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So geht eine Propst-Wiederwahl vonstatten

Bischof Gothart Magaard im Interview

(Foto: www.bischof-schleswig.de)

Bei der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg am 25. März steht die Wiederwahl von Propst Dr. Havemann auf der Tagesordnung. Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, erklärt im Interview, wie eine solche organisatorisch abläuft.

Kirche-PS: Was ist die Aufgabe des Bischofes bei einer Propstwiederwahl?
Bischof Gothart Magaard: Im Pröpstegesetz sind die bischöflichen Aufgaben bei einer Wiederwahl in § 15 genau beschrieben. Da heißt es: „Ist eine Pröpstin bzw. ein Propst bei Ablauf der Amtszeit zur Wiederwahl bereit, so kann der Kirchenkreisrat mit Zustimmung der Bischöfin bzw. des Bischofs im Sprengel und des Landeskirchenamtes auf Ausschreibung verzichten und der Kirchenkreissynode die Pröpstin bzw. den Propst zur Wiederwahl vorschlagen.“ Der Kirchenkreisrat hat im Dezember unter meiner Leitung – ohne Propst Dr. Havemann – über diesen Punkt ausführlich beraten und dann entschieden. Als Bischof habe ich dem Verzicht auf Ausschreibung gerne zugestimmt. Wie bei jeder Wahl eines Propsten oder einer Pröpstin werde ich den Vorschlag in der Wahlsynode der Kirchenkreissynode einbringen und begründen.

Kirche-PS: Ist es üblich, dass es bei einer Propstwiederwahl nur einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin gibt?
Bischof Gothart Magaard: Ja, bei einer Wiederwahl ist das der Regelfall. Ich habe inzwischen mehr als zehn solcher Verfahren begleitet und immer wurde ein Verzicht auf Ausschreibung beschlossen und der Kirchenkreissynode der Propst oder die Pröpstin zur Wiederwahl vorgeschlagen.

Kirche-PS: Wer wählt den Propst? Wie viele Stimmen sind für eine Wiederwahl erforderlich?
Bischof Gothart Magaard: Dies ist eine der wichtigen Aufgaben der Kirchenkreissynode. Auch bei einer Wiederwahl gilt: Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder der Kirchenkreissynode auf sich vereinigt. Die Kirchenkreissynode des Kirchenkreis Plön-Segeberg hat derzeit 86 besetzte Plätze. Für eine Wiederwahl sind deshalb 44 Stimmen erforderlich.

Kirche-PS: Was passiert, wenn der Kandidat bzw. die Kandidatin nicht wiedergewählt wird?
Bischof Gothart Magaard: Dann endet die Amtszeit mit Ablauf des ersten Berufungszeitraums, in diesem Fall Mitte August. Die Stelle müsste umgehend ausgeschrieben werden.