Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Propst Havemann zurückgewiesen
Bischof Magaard erkennt nach intensiver Prüfung kein pröpstliches Fehlverhalten
Die von der Kirchen-Synodalen Gräfin Bettina Kerssenbrock eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Daniel Havemann, Propst im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Plön-Segeberg, wurde von Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, vollumfänglich zurückgewiesen. Das hat heute die Bischofskanzlei in Schleswig der Beschwerdeführerin schriftlich mitgeteilt. Als Bischof ist Magaard der Dienstvorgesetzte des Propstes und war damit für die Prüfung der Beschwerde zuständig.
In einer dem Propst zugesandten Begründung Magaards heißt es, er habe die angemahnten Sachverhalte gründlich geprüft und komme zu dem Ergebnis, dass kein pröpstliches Fehlverhalten festgestellt werden könne. Daher gebe es keinerlei Veranlassung, im Wege der Dienstaufsicht gegenüber Propst Havemann tätig zu werden. „Die Beschwerden richten sich fast ausschließlich gegen Entscheidungen von demokratisch gewählten Gremien“, so Bischof Magaard weiter.
Die Antwort von Bischof Magaard zur Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigt damit Entscheidungen anderer Instanzen, die frühere Beschwerden und Anzeigen von Gräfin Kerssenbrock in ähnlicher Weise als sachlich unzutreffend zurückgewiesen hatten.