Mitgestaltung und Verantwortung in der Gemeinde
Die Aufgaben des Kirchengemeinderates sind sehr vielfältig. Sie werden in der Verfassung und in den Gesetzen der Nordkirche geregelt.
Der Kirchengemeinderat
verantwortet Gemeindeaktivitäten und sorgt für die Durchführung des Gottesdienstes,
berät die Konzeption von Gemeindeangeboten für Kinder, Jugendliche und Konfirmanden, für Senioren und für die Kirchenmusik und Bildung,
kümmert sich um diakonische Arbeitsbereiche,
fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen der Kirchengemeinde vor Ort,
verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung,
wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung,
ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
und vertritt die Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit.