Kirchenkreisrat schlägt Propst Dr. Havemann zur Wiederwahl vor
Bischof und Landeskirchenamt stimmen Vorschlag zu
Der Kirchenkreisrat hat unter der Leitung von Bischof Gothart Magaard einstimmig beschlossen, der Synode Propst Dr. Daniel Havemann zur Wiederwahl vorzuschlagen und auf eine Ausschreibung zu verzichten. Mit Matthias Lenz nahm auch der Leiter des Dezernates Personal und Theologie im Landeskirchenamt an der Sitzung teil. Das Verfahren entspricht den Regelungen des Pröpste-Wahlgesetzes der Nordkirche. Die Synodalen werden nun im Rahmen der Synodentagung am 25. März 2023 durch Wahl entscheiden, ob Dr. Havemann in seinem Amt bestätigt wird.
Propst Dr. Havemann ist einer von zwei Pröpsten im Kirchenkreis. Die andere Stelle hat Propst Erich Faehling inne.