Ev. - Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg

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Finanzauschuss

Die Kirchenkreissynode bildet aus ihrer Mitte den Finanzausschuss gemäß Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche

(Foto: TungArt7/pixabay.com)

Aufgaben des Finanzauschusses:

1. Der Finanzausschuss bereitet die Entscheidung der Kirchenkreissynode über den Haushalt des Kirchenkreises vor ( Artikel 52 Absatz 2 der Verfassung der Nordkirche).

2. Er gibt die Einwilligung zur Freigabe über- und außerplanmäßiger Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr durch den Kirchenkreisrat (Artikel 52 Absatz 2 der Verfassung der Nordkirche).

3. Er gibt eine Stellungnahme zur erfolgten Rechnungsprüfung ab; (Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche).

4. Er nimmt weitere von der Kirchenkreissynode übertragene Aufgaben gemäß der Finanzsatzung wahr (Artikel 52 der Verfassung der Nordkirche).

Mitglieder des Finanzausschusses

  • Katarina Dahmcke (Mitarbeiterin, Kita-Werk)
  • Jan Gintel (Ehrenamt, KG Trappenkamp)
  • Felix Grimbo (Pastor, KG Oldesloe)
  • Katrin Koch (Ehrenamt, berufene Synodale)
  • Holger Neitz (Ehrenamt, KG Todesfelde)
  • Anja Ruge (Ehrenamt, KG Wahlstedt)
  • Diethelm Schark (Pastor, KG Oldesloe)

Stellvertretung:

  • Bernd Gaden (Ehrenamt, KG Segeberg)
  • Alf Kristoffersen (Pastor, KG Wahlstedt)
  • Mirko Paysen (Ehrenamt, KG Preetz)